Zulässige Dokumente und Dateiformate |
Zulässige DokumenteAlle Dokumente, die in den Buchhaltungs-Workflow (Rechnungsarchiv) gesteuert werden sollen, müssen zwingend eine Rechnungsstruktur aufweisen. Achten Sie besonders darauf, dass der Beleg alle notwendigen Informationen enthält, um diesen Ihrem Unternehmen zuzuordnen (mindestens Ihre Empfänger-Adresse).
Unzulässige DokumenteNicht für Verarbeitung in webinvoice geeignet und somit nicht zur Übermittlung zulässig sind folgende Dokumente:
•Zahlungsavise von Veranstaltern, Lieferanten oder Kunden •Dokumente ohne Rechnungsstruktur •Falsch adressierte Dokumente •Screenshots •Fotos •Dokumente mit schlechter Bildqualität
Zulässige DateiformateFolgende Dateitypen dürfen an webinvoice übermittelt werden:
Unzulässige Dateiformate
Eine Verarbeitung von Passwortgeschützten Dateien kann insbesondere deshalb nicht erfolgen, da die notwendigen Informationen zum entschlüsseln der betroffenen Datei nicht vorliegen. |
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